Animation, Plakat
DIN A1
Digitaldruck, Siebdruck
2024
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 3 Absatz 2: «Männer und Frauen sind gleichberechtigt [...]«. Trotzdem stimmten 1997 über 21% der Abgeordneten im Bundestag gegen die Reform des §177 im Strafgesetzbuch (StGB). Sie thematisierte unter anderem, dass Vergewaltigung in der Ehe gegenüber allen Geschlechtern als Straftat anerkannt wird.
§218 StGB regelt den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen: Sie sind immer rechtswidrig, aber nur unter bestimmten Umständen strafbar. Eine Frau, die Opfer einer Vergewaltigung wird, handelt demnach rechtswidrig, wenn sie eine daraus resultierende Schwangerschaft abtreibt, wird jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Wie gnädig!
Frauen dürfen also nicht frei über ihren eigenen Körper entscheiden.
Im Falle von tödlicher Gewalt gegen Frauen gibt es nicht einmal einen entsprechenden Paragraphen. Alleine in Deutschland wird mittlerweile jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem (Ex)Partner getötet.
In den Nachrichten spricht man von ‹grausamen Familiendramen›, in der Polizeilichen Kriminalstatistik von ‹Partnerschaftsgewalt›. Dabei geht es um Frauenhass und Machtausübung. Der richtige Begriff dafür ist ‹Femizid›. Vor dem Gesetz ist dieser ‹Frauenhass mit Todesfolge› jedoch kein eigener Straftatbestand.
Im Zuge meiner Recherche bin ich auf einige Fälle ungleicher Behandlung von Frauen gestoßen (LGBTQAI+*-Personen werden in den meisten Statistiken gar nicht erst erfasst).
Dieses Thema ist so umfangreich, dass es unmöglich ist, es in einem Semester umfänglich zu bearbeiten. Daher habe ich einige Ergebnisse meiner Recherche hier ausgelassen. Aber dies ist ein erster Versuch, sich dem Thema anzunehmen.
*LesbianGayBinaryTransQueerAsexualIntersexual und alle dazwischen und außerhalb